Aktuelles zum Kapitalanlagerecht

Securenta / Göttinger Gruppe - Haftbefehle gegen Manager!

Das Amtsgericht Göttingen, Vollstreckungsabteilung, geht gegen führende Manager der Göttinger Gruppe als gesetzliche Vertreter des Finanzkonzerns vor und hat in diesem Zuge mehr als 170 Haftbefehle erlassen.

Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach welchen Anleger unter gewissen Umständen Schadensersatz von der Securenta AG fordern können. Im Zuge dieser Entscheidungen sind vielfach rechtskräftige Urteile ergangen, welche die Securenta zur Zahlung verpflichtet haben.

Offensichtlich ist die Securenta jetzt nicht mehr in der Lage, diese Forderungen der Anleger zu erfüllen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gingen ins Leere, so dass nun eine Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse der Securenta abzugeben ist. Zu diesem Zweck wurden die o.g. Haftbefehle erlassen.

Für betroffene Anleger bleibt die bittere Erkenntnis, dass auch im Falle des Bestehens von Schadensersatzansprüchen bei der Securenta nichts mehr zu holen sein dürfte. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt wegen Insolvenzverschleppung sowie wegen des Verdachts des Betruges und des Kapitalanlagebetruges, was zur Haftung der Verantwortlichen der Securenta führen könnte.

Sofern im Rahmen der Vermittlung der Beteiligungen der Securenta die Pflicht zur anlage- und anlegergerechten Beratung der Anleger verletzt wurde, was in der Praxis häufig der Fall ist, können jedoch Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater geltend gemacht werden.


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