Aktuelles zum Kapitalanlagerecht

BGH: Dramatische Erweiterung der Aufklärungspflichten der Banken gegenüber Kapitalanlegern

Mit am 6. März 2007 veröffentlichtem Urteil hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 56/05) seine bislang eher restriktive Rechtsprechung im Bezug auf die eine Bank bei Beratung von Kapitalanlegern treffenden Aufklärungspflichten dramatisch erweitert. Die Bundesrichter kommen zu dem Schluss, dass die Banken im Rahmen der Beratung darauf hinweisen müssen, wenn sie für den Geschäftsabschluss von der Kapitalanlagegesellschaft (im entschiedenen Fall ein Aktienfonds) Rückvergütungen (.Kickbacks.) erhalten. Im Falle der Zahlung solcher Innenprovisionen haben Banken aus dem Beratungsvertrag sowie aus § 31 WpHG eine entsprechende Informationspflicht, da nach Ansicht des BGH die konkrete Gefahr besteht, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind ganz erheblichen, da die Zahlung solcher Rückvergütungen an die Banken den Regelfall darstellt. Einige Banken haben daher bereits begonnen, an entsprechenden Handlungsempfehlungen für Ihre Berater zu arbeiten.

Anlegern, welche über eine Bank Kapitalanlagen erworben und hierbei Verluste erlitten haben, kann diese Änderung der Rechtsprechung endlich helfen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Wesentlich ist jedoch, dass die zu beachtenden Verjährungsfristen je nach den Umständen des Einzelfalles stark variieren. Es ist daher dringend anzuraten, schnellstmöglich einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu befassen.


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